Kindergrabsteine
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist dies für die Hinterbliebenen stets ein schwerer Schlag, der anfänglich schier unüberwindbar erscheint. Handelt es sich bei den Verstorbenen um das eigene Kind, das noch nicht einmal das Erwachsenenalter erreicht hat und somit viel zu früh gestorben ist, ist der Schmerz für die Eltern unerträglich. Das eigene Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit zu verlieren, ist wohl das schlimmste Schicksal, das Eltern ereilen kann.
Vielen Eltern ist es in einer solchen Situation ein Bedürfnis, das Grab ihres verstorbenen Kindes kindlich zu gestalten. So kommen hier nicht selten Tierfiguren oder Spielsachen zusätzlich zu Blumen als Grabschmuck zum Einsatz. Kindergräber haben daher häufig eine eher fröhliche Ausstrahlung und sollen so an die glücklichen Tage erinnern. Zu einem solchen Grab gehört natürlich auch ein entsprechender Kindergrabstein dazu, der kindlicher gestaltet wird und Interessen oder Vorlieben des Kindes aufgreifen kann.
Besonderheiten eines Kindergrabsteins
Während die Bestattung eines Kindes noch vor wenigen Jahren wie die eines Erwachsenen abgehalten wurde, hat sich diesbezüglich mittlerweile einiges verändert. So haben Eltern und alle anderen Angehörige heute die Möglichkeit, ihrem Kind eine kindgerechte Beerdigung zu bereiten und so angemessen Abschied zu nehmen. Die Besonderheiten existieren aber nicht nur beim Grabschmuck, sondern beginnen bereits beim Grabstein.
So halten Steinmetze heutzutage für gewöhnlich auch eine Auswahl an Kindergrabsteinen bereit. Diese sind in vielen Fällen aus besonders hellem Gestein gefertigt und auch in ihrer Gestaltung kindlicher. Häufig besteht ein solcher Grabstein zum Teil aus einer Skulptur, die ein Tier oder einen Engel darstellt. Alternativ kann man auch eine klassische Form wählen und beispielsweise einen Marienkäfer oder Engel in den Stein eingravieren lassen.
Kindergrabstein und die Friedhofsordnung
Folglich unterscheidet sich ein Kindergrabstein in den meisten Fällen ma�geblich von herkömmlichen Grabsteinen. Angesichts dieser Tatsache sollte man sichergehen, dass die jeweilige Gestaltung nicht gegen die vor Ort geltende Friedhofsordnung verstö�t. Der örtliche Steinmetz kennt sich diesbezüglich aus und setzt sich bei Fragen mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung, sodass die verwaisten Eltern nicht zusätzlich zur Trauer um ihr Kind auch noch bürokratische Hürden zu überwinden haben.
Dieser Artikel wurde von Angelika Schmid geschrieben.
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